Endart e.V. & Sucht- und Drogenberatung Düren Jülich

 - MPU Vorbereitung -

MPU Begriffe


Wichtige Begriffe rund um das Thema MPU

Die Begriffserklärungen dienen der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute rechtliche Korrektheit!

Lexikon intern
Hier finden Sie Erläuterungen zu den in unserer MPU- Vorbereitung benutzten Begriffen
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Hier finden Sie Erklärungen für die Begriffe, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisentzug begegnen werden.

Das "Lexikon intern" stellen wir für unsere Schulungsteilnehmer bereit. Es dient der Vor- und Nachbereitung der in der Schulung bearbeiteten Themenbereiche.


Abstinenznachweise: die von den Begutachtungsstellen geforderten Abstinenznachweise können durch eine Haaranalyse oder durch Urinkontrollen erbracht werden. Beide Verfahren unterliegen bestimmten, in den Begutachtungsrichtlinien festgelegten Bedingungen.

Alkohol: ist ein Zellgift, das auf Organe, Nerven und Gewebe schädigend wirkt. Je regelmäßiger die Einnahme und je größer die Menge, desto schädlicher sind die Auswirkungen. Besonders betroffen sind die Leber, die Bauchspeicheldrüse, das zentrale Nervensystem und das Gehirn. Promillewerte (Verhältnis von Alkohol zu einem Liter Blut) über 5 Promille sind meist tödlich durch Betäubung des Kleinhirns und den daraus resultierenden Ausfall des Atemzentrums. Der Tod tritt durch Ersticken (Lungenembolie) oder Herzstillstand ein.

Begutachtung der Fahreignung: anderer Begriff für die MPU

Begutachtungsrichtlinien: Von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) herausgegebene Richtlinien, welche die Basis für die Begutachtungskriterien bilden.

Begutachtungskriterien: ein sehr detailliert ausgearbeiteter Kriterienkatalog, dessen Anwendung für den Gutachter verbindlich ist. Diese Reglung gewährleistet, dass die Begutachtung bundesweit einheitlich vorgenommen wird und der Gutachter nicht nach „Gutdünken“ entscheidet.

Begutachtungsstelle: Oberbegriff für die Institute, in denen Begutachtungen stattfinden. Diese Institute haben je nach Anbieter unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. MPI (Medizinisch-Psychologisches Institut).

Ethylglucuronid (ETG): Ist ein Stoffwechselprodukt, das beim Abbau von Alkohol im Körper anfällt und über eine Urinkontrolle 5-7 Tage nach dem letzten Alkoholkonsum nachgewiesen werden kann. Diese Urinkontrolle ist für den Abstinenznachweis geeignet.

Behördlicher Entzug der Fahrerlaubnis: Verwaltungsakt der Straßenverkehrsbehörde auf Grund fehlender Kraftfahrzeugeignung des Verkehrsteilnehmers. Bedenken sind z.B. dadurch entstanden, dass der Verkehrsteilnehmer das Führen eines KFZ und die Einnahme berauschender Mittel nicht sicher voneinander getrennt hat, also unter Drogeneinfluss oder mit einem hohen Alkoholpromillewert hinter dem Steuer „erwischt“ wurde. Weil der Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer höher als das persönliche Recht zum Führen eines KFZ gewertet wird, gibt es keine Möglichkeit zur Aussetzung der Entziehung. Man kann Klage gegen den Entzug beim Obersten Verwaltungsgericht einreichen, aber auch dies hat keinen Einfluss auf die sofortige Vollstreckung der Entzugsanordnung.

Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis bezeichnet die behördliche Erlaubnis, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Die Fahrerlaubnis wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt auf Antrag erteilt, wenn der Behörde keine Tatsachen bekannt sind, die Bedenken an der Kraftfahrzeugeignung des Antragsstellers zur Folge haben.

Fahrerlaubnisverordung (FeV): Die FeV ist die Grundlage für alle Entscheidungen der Führerscheinstelle bezüglich Entzugs oder Erteilung der Fahrerlaubnis.

Führerschein: Dokument, das den Inhaber ermächtigt, bestimmte, im Führerschein eingetragene Kraftfahrzeugklassen im Straßenverkehr zu führen. Um den Führerschein zu erhalten, muss vom Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnis erteilt worden sein und die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ist bestanden worden.

Führerscheinstelle: Abteilung des Straßenverkehrsamtes

Haaranalyse: Drogen- und Alkoholabstinenz kann mit einer Haaranalyse nachgewiesen werden. Bei der Bildung des Haares in der Haarwurzel werden alle Substanzen im Haar „abgelegt“, die sich zum Zeitpunkt der Haarbildung im Blutkreislauf befinden. Bei der Analyse werden diese Substanzen aus dem untersuchten Haar herausgelöst und bestimmt. Das Haar wird als etwa bleistiftdicker Haarstrang direkt oberhalb der Kopfhaut entnommen und an das zuständige Labor geschickt. Die Haare wachsen durchschnittlich 1 cm pro Monat. Wenn man also seine Abstinenz über 6 Monate nachweisen will, sollte man an einer Stelle auf dem Kopf einen 6 cm langen Haarstrang haben. Die restlichen Kopfhaare können natürlich geschnitten und gestylt werden. Bei einer Abstinenznachweispflicht von 12 Monaten müssen seit 2014 zwei Haaranalysen mit jeweils 6 cm langen Haaren in Auftrag gegeben werden.

Genauere Ausführungen aus Wikipedia: Menschliche und tierische Haare lagern eine Vielzahl von exogenen Stoffen weitgehend unverändert in ihre Struktur ein. Die Applikationsform (oral, nasal, intravenös oder inhalativ) spielt dabei keine Rolle. Einmal aufgenommen gelangen die Stoffe über den Blutkreislauf auch an die Körperhaare, die über die Haarpapillen mit den Blutgefäßen verbunden sind. Die schnellwachsenden, sich häufig teilenden Zellen haben gegenüber den normalen Körperzellen einen erhöhten Stoffwechsel. Sie nehmen daher vermehrt Nährstoffe, aber auch exogene Stoffe auf. Das Haarwachstum fängt im wenige Millimeter unter der Hautoberfläche befindlichen Haarfollikel an. Die hornbildenden Zellen bündeln sich und verhornen zu Keratinfasern. Sie wandern nach oben und bilden den Haarschaft, der sich im Follikel zur Hautoberfläche schiebt. Nach ein bis zwei Wochen wird die Hautoberfläche erreicht. In der Phase des Haarwachstums wird auch ein Teil der im Blut enthaltenen körperfremden Substanzen in das Haar eingelagert. Durch das Längenwachstum der Haare kommen diese Substanzen durch die Hautoberfläche nach außen. Das Kopfhaar wächst monatlich um durchschnittlich 10 mm. Über die abschnittsweise Analyse einzelner Haarabschnitte von der Haarspitze bis zur Haarwurzel, kann eine zeitliche Analyse über die Aufnahme der exogenen Verbindungen erfolgen. Dies ist prinzipiell auch mit historischen Haarproben möglich. Die im Haar eingelagerten Stoffe lassen sich auch durch Waschen, Tönen oder andere Behandlungen nicht vollständig entfernen. Die vorhandenen Restmengen reichen bei der hohen Empfindlichkeit der eingesetzten Untersuchungsmethoden beispielsweise für den Nachweis der Einnahme von Betäubungsmitteln noch problemlos aus. Problematisch ist die möglicherweise sehr unterschiedliche Vorbehandlung der Haare jedoch bei der Quantifizierung von Elementen, beispielsweise von Spurenelementen.

Kraftfahrzeugeignung: meint die körperliche und charakterliche Eignung, ein KFZ sicher führen zu können. „Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG)“. Der Begriff der "Eignung" ist sehr viel komplexer, deshalb hier nur der Kernsatz.

Leberwerte: Früher die einzige Möglichkeit, seine Alkoholabstinenzbehauptung medizinisch zu untermauern. Die Leberwerte (Gamma GT, GOT, GPT und MCV) sind bei Menschen mit regelmäßigem Alkoholmissbrauch in aller Regel erhöht, sie können aber auch erhöht sein durch eine sehr ungesunde Ernährung oder weil man z.B. viele Medikamente einnehmen muss. Erhöhte Leberwerte geben lediglich Auskunft darüber, dass die Leber belastet ist. Andererseits hält die Leber bei so manchem jungen Mann sehr viel aus, bevor sie durch den Alkoholmissbrauch so belastet ist, dass die Leberwerte erhöht sind. Aus diesen Gründen werden Leberwerte nicht mehr als Abstinenznachweise akzeptiert! Sie sind in beide Richtungen ein sehr unsicheres Instrument.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): zur Überprüfung der Kraftfahrzeugeignung. Bei der Begutachtung müssen durch den Mediziner und den Psychologen die Fragen der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Nachfolgende Infos entnommen aus Wikipedia / MPU: Die Durchführung der MPU dauert in der Regel drei bis vier Stunden, die Reihenfolge der Untersuchungsteile (Testdiagnostik, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch) kann variieren. Der aktuelle Sachstand wird im Regelfall am Untersuchungstag unter Vorbehalt mitgeteilt, da in der Regel noch nicht alle Befunde vorliegen. Das Gutachten wird dem Auftraggeber zugesandt, der es an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben kann. Die Führerscheinakte wird parallel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Der Zeitrahmen bis zur Zusendung des Gutachtens soll 14 Tage nach der Untersuchung nicht überschreiten. Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:

1. Verkehrsmedizin: Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie gegebenenfalls labormedizinische Verfahren (zum Beispiel Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, oft auch EtG und CDT) eingesetzt.

2. Verkehrspsychologie: Im psychologischen Gespräch geht es um die Einsicht in früheres Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden. Einige Stellen bieten auch Tonbandaufnahmen an.

3. Leistungsdiagnostik: Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer wird die psychofunktionale Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet. Die Anzahl und Art der durchgeführten Tests (Wahrnehmungs- und Reaktionsleistung, Belastbarkeit, Aufmerksamkeit) variieren nach der jeweiligen Untersuchungsfragestellung. Entsprechen die Testergebnisse nicht den Anforderungen, kann eine Überprüfung der Kompensationsfähigkeit im praktischen Fahrverhalten (Fahrverhaltensbeobachtung) empfohlen werden.

Sicherstellung: Abnahme des Führerscheins vor Ort im Rahmen einer Polizeikontrolle. Der Führerschein bleibt in Verwahrung, bis die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen entschieden hat. Natürlich darf man kein Fahrzeug führen, wenn der Führerschein sichergestellt wird. Bei Trunkenheitsfahrten wird in der Regel sichergestellt, da durch die Trunkenheitsfahrt eine massive Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer vorgelegen hat. Bei Drogenfahrten wird nur dann sichergestellt, wenn beim Verkehrsteilnehmer durch Unfall oder bei der medizinischen Untersuchung bei der Polizei seine Fahruntüchtigkeit durch Ausfallerscheinungen erkennbar wird.

Sperrfrist: Per Strafbefehl oder Gerichtsurteil wird bei Trunkenheitsfahrten eine Sperrfrist (in Kombination mit einer Geldstrafe) als Bestrafung für die begangene Straftat verhängt, bei Drogenfahrten (Ordnungswidrigkeit) geschieht dies durch Bußgeldbescheid. Vor Ablauf dieser Frist darf die Straßenverkehrsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Der Antrag auf Neuerteilung kann ca. 8 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Als Voraussetzung für die Neuerteilung wird je nach Sachlage eine MPU gefordert. Für Viele gibt es an diesem Punkt ein „böses Erwachen“, weil sie jetzt erst die nötigen Informationen einholen und erfahren, dass sie eine 6-12- monatige Abstinenz im Vorfeld der MPU beweisen müssen. Erst nach erfolgreicher MPU kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Deshalb: Nutzen Sie bereits Ihre Sperrfrist!

Strafbefehl: Urteil durch die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage ohne Gerichtsverhandlung.

Trunkenheitsfahrt: meint das Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss mit einem Promillewert ab 1,09. Bei  einer Trunkenheitsfahrt liegt regelmäßig eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, deshalb ist dies eine Straftat und der Führerschein wird  sichergestellt. Die Sicherstellung ist nicht dasselbe wie ein Entzug der Fahrerlaubnis. Fahrten unter 1,1 Promille sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre von mehreren Monaten geahndet.

Urinkontrollen: Die Urinkontrollen werden als Abstinenznachweis von den Begutachtungsstellen akzeptiert, wenn sie in einem akkreditierten (anerkannten) Labor analysiert werden und alle notwendigen Kriterien der Abstinenzüberwachung erfüllt sind, u.a.:

  • Vorher festgelegte Anzahl der Urinkontrollen in einem festgelegten Zeitraum
  • Kurzfristige und unabsehbare, deshalb unplanbare Einbestellung
  • Sichtkontrolle
  • Polytoxische Laboruntersuchung durch akkreditiertes  Labor
  • Identitätskontrolle bei jeder Urinkontrolle

Bei einem Drogenabstinenzüberwachung werden alle gängigen illegalen Rauschmittel überprüft, bei Alkohol das Abbauprodukt Ethylglucuronid (ETG).

Die Verantwortung für das Gelingen der Abstinenzüberwachung liegt beim Auftraggeber (das ist man selbst). Sollte die Einbestellung z.B. wegen Nichterreichbarkeit nicht funktionieren, wird das Abstinenzüberwachungsprogramm abgebrochen.

 

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